Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IndusTec OHG (im nachfolgenden IndusTec genannt) gelten für alle Kaufverträge zwischen der IndusTec sowie ihren Kunden. Abweichende AGB des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn die IndusTec ihre Geltung schriftlich bestätigt hat.
Die IndusTec ist berechtigt, ihre AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die AGB in ihrer aktuellen Fassung, wie sie auf der Website www.industec.com veröffentlicht sind.

2. Vertragsschluß

Der Kaufvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung oder durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung treffen.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt entweder ab Lager oder ab Fabrik auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Lieferungen ab Lager, ohne Verpackung.

Für die Lieferung der Ware zugesagte Lieferdaten sind ausschließlich Versanddaten. Der von uns genannte Zeitpunkt des Versandes gilt ab Lager oder ab Herstellerwerk. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, wie auch Streik oder Aussperrung, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, soweit nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit von IndusTec vorliegt und unverschuldet die rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, berechtigen sowohl die IndusTec als auch den Kunden, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist sowohl der Kunde als auch die IndusTec berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, alleiniges Eigentum der IndusTec. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Bei einer Veräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde hiermit im voraus die aus dem Verkauf entstehenden Forderungen an die IndusTec ab. Die IndusTec ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu untersagen. Das Recht zur Weiterveräußerung entfällt, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder über sein Geschäftsvermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die IndusTec, ohne daß diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum der IndusTec. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der IndusTec gehörender Ware erwirbt die IndusTec Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zu der Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht der IndusTec gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die IndusTec entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Miteigentümer. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an die IndusTec Miteigentum nach dem Verhältnis der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde verwahrt in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der IndusTec stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich.

Der Kunde ist trotz der Forderungsabtretung bis auf weiteres widerruflich zur Einziehung der Forderungen aus Warenverkäufen ermächtigt. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtungen gegenüber der IndusTec nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist die IndusTec berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die IndusTec ist dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
Zu anderen Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder zu Verfügungen über die im voraus abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt; insbesondere dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und die abgetretenen Forderungen nicht ohne Zustimmung der IndusTec an Dritte verpfändet oder zur Sicherung übereignet bzw. übertragen werden. Bei Pfändungsmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Rechte der IndusTec durch Dritte hat der Kunde unverzüglich die IndusTec zu benachrichtigen, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu übersenden und dem Gerichtsvollzieher sowie Pfändungsgläubiger sogleich von den Eigentums- und sonstigen Rechten der IndusTec Kenntnis zu geben.
Übersteigt der Wert der der IndusTec gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 %, ist die IndusTec auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweitnach ihrer Wahl freizugeben. Maßgebend für die Wertbemessung des Sicherungsguts ist der bei einer Verwertung durch die IndusTec zu erzielende Erlös abzüglich der anfallenden Kosten. Soweit dieser Wert nicht oder noch nicht festgestellt werden kann, gilt als Wert der Nettoeinkaufspreis der betreffenden Ware minus 20 % hiervon. Für jedes Jahr nach Erwerb der einzelnen Ware ist dieser Wert um einen weiteren Abschlag von 20 % zu kürzen. Die anfallende Mehrwertsteuer bleibt bei der Wertbemessung außer Ansatz.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in angemessener Höhe gegen Feuer, Wasser und sonstige Gefahren auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Auf Anfrage wird der Kunde der IndusTec den Versicherungsabschluß und die laufenden Prämienzahlungen nachweisen. Der Kunde tritt hiermit alle Ansprüche, die bei Beschädigung, Untergang oder sonstigem Verlust der Ware entstehen, insbesondere Versicherungsansprüche an die IndusTec ab.

5. Behandlung von Daten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten von der IndusTec in dem durch den Zweck des Kaufvertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die IndusTec wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.
Der Kunde erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, daß die mit seiner Bestellung im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten auch zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Weitergabe an Dritte verarbeitet und genutzt werden.
Die Einverständniserklärung gibt der Kunde durch die Absendung der Daten mittels der ausgefüllten Eingabemaske ab. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Kunde ist ferner berechtigt, nach Eingabe seines Passworts auf der dafür vorgesehenen Website oder nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an die IndusTec den Bestand und Umfang seiner gespeicherten Daten einzusehen.

6. Preise, Zahlung

Für die Leistungen der IndusTec gilt die bei Auftragserteilung jeweils aktuell gültigen Preise Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen und berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragserteilung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. gewährt. Etwaige Skontogewährung ist ferner davon abhängig, daß das Konto des Kunden sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht oder Versand.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont-, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.
Sofern sich der Kunde in Verzug befindet, ist die IndusTec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der IndusTec vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten wurden.

7. Gewährleistung

Die IndusTec gewährleistet, daß die gelieferte Ware frei von Konstruktions-, Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäße Behandlung oder Verwendung sowie Weiterverwendung beschädigter Ware. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an der Ware von Dritten vorgenommen oder wenn Gebrauchsanweisungen nicht befolgt werden.
Die IndusTec kann im Falle eines Mangels nach ihrer Wahl diesen beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Kunde eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der IndusTec über. Schadensersatzansprüche bestimmen sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 8.
Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und stellt keine vereinbarte Beschaffenheit der Ware durch die IndusTec dar, es sei denn, daß eine solche Beschaffenheitsvereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, der IndusTec offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens jedoch dreißig Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt.
Erkennbare oder verdeckte Mängel hat der Kunde schriftlich anzuzeigen, sobald sie offensichtlich sind, spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Wird der IndusTec ein solcher Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so entfällt jede Gewährleistung.
Die Verjährungsfrist berechnet sich ausschließlich nach Maßgabe der Ziff. 9.2.

8. Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden - mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) - sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IndusTec oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung der IndusTec auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.2 Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig vom Rechtsgrund.
8.3 Eine etwaige Haftung als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehendeRegelung in Ziff. 9.1. unberührt.

9. Verjährung

9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie aufgrund von Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, verjähren in den gesetzlichen Fristen. Gleiches gilt, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder gem. Ziff. 9.3 haften. Die gesetzlichen Fristen gelten ebenfalls für Mängel bei einem Bauwerk oder für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
9.2 Alle sonstigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferdatum.

10. Widerruf

Ist der Kunde Verbraucher, kann er seinen der IndusTec erteilten Auftrag nach § 361 a BGB widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder durch Rücksendung der Ware binnen zwei Wochen zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Bestellungen bis zu einem Wert von € 40,00 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Widerrufsfrist beginnt erst nach erfolgter Information des Verbrauchers nach § 2 FernAbsG sowie nach einer Belehrung über sein Widerrufsrecht, nicht jedoch vor dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhält.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien aus dem Vertragsverhältnis 63225 Langen.

12. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

IndusTec OHG

Eingetragen im Amtsgericht Offenbach HRA40675